{"id":11441,"date":"2020-12-14T15:07:02","date_gmt":"2020-12-14T14:07:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hilfssheriff.de\/?p=195"},"modified":"2020-12-14T15:07:02","modified_gmt":"2020-12-14T14:07:02","slug":"zentrale-auslegungs-und-anwendungshinweise-fuer-den-nicht-finanzsektor-veroeffentlicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/zentrale-auslegungs-und-anwendungshinweise-fuer-den-nicht-finanzsektor-veroeffentlicht\/","title":{"rendered":"Zentrale Auslegungs- und Anwendungshinweise f\u00fcr den Nicht-Finanzsektor ver\u00f6ffentlicht"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lange mussten die geldw\u00e4scherechtlich Verpflichteten aus dem Nicht-Finanzsektor (G\u00fcterh\u00e4ndler, Immobilienmakler etc.) warten, bis auch f\u00fcr sie entsprechende Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldw\u00e4schegesetz ver\u00f6ffentlicht wurden. Nun Anfang Dezember 2020 war es endlich soweit: Eine Arbeitsgruppe mehrerer Bundesl\u00e4nder hat erstmals gemeinsame <a href=\"https:\/\/rp-darmstadt.hessen.de\/sites\/rp-darmstadt.hessen.de\/files\/Auslegungs-%20und%20Anwendungshinweise%20zum%20GwG_1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eAuslegungs- und Anwendungshinweise\u201c (AuA)<\/a> speziell f\u00fcr Nichtfinanzunternehmen erstellt. Die dort getroffenen Aussagen beziehen sich auf die seit dem 1.1.2020 geltende Rechtslage.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Wichtige Praxishilfe<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend andere Aufsichtsbeh\u00f6rden, wie insbesondere die BaFin schon seit Ende 2018 eigenen AuA f\u00fcr die von ihr beauftsichtigten Verpflichteten zur Verf\u00fcgung stellen, gab es entsprechende Orientierungshilfen f\u00fcr den gro\u00dfen Kreis der Nichtfinanzunternehmen nicht bzw. nur von den jeweiligen Branchenverb\u00e4nden. Die neuen AuA sind daher \u00fcberf\u00e4llig, bieten sie den Verpflichteten doch eine Reihe von Anhaltspunkten, wie die Bestimmungen des Geldw\u00e4schegesetzes aufsichtskonform umgesetzt werden k\u00f6nnen. Solche AuA werden deswegen auch von vielen als &#8222;Praxisbibel&#8220; bezeichnet: Es mag nicht die ganze Wahrheit drin steht, aber an das was drin steht, sollte man glauben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Inhaltlich ausgewogen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf fast 80 Seiten werden anhand der wichtigsten Themen des Geldw\u00e4scherechts (Adressaten, Sorgfaltspflichten, Risikomanagement, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Verdachtsmeldung, Mitwirkungspflichten) Einsch\u00e4tzungen zum Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die AuA bem\u00fchen sich, auf die Besonderheiten der jeweiligen Branchen einzugehen, bleiben aber (verst\u00e4ndlicherweise) h\u00e4ufig allgemeiner in den Aussagen. Dies ist mit Sicherheit auch dem gro\u00dfen Spektrum an Branchen und Gesch\u00e4ften geschuldet, die von der Geldw\u00e4scheaufsicht der L\u00e4nder abgedeckt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Schwerpunktsetzung mit wichtigen Hinweisen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Schwergewicht liegt hier auf den Anforderungen der allgemeinen, vereinfachten und verst\u00e4rkten Sorgfaltspflichten sowie auf dem Risikomanagement. Wichtig sind hierbei die einleitenden Ausf\u00fchrungen zu den Besonderheiten bei G\u00fcterh\u00e4ndlern, Kunstvermittlern, Kunstlagerhaltern und Immobilienmaklern (S. 1-8). Hintergrund ist, dass nicht alle Verpflichteten auch immer alle Anforderungen erf\u00fcllen m\u00fcssen. So entf\u00e4llt bspw. die Pflicht von G\u00fcterh\u00e4ndlern, die weder mit Kunst noch mit Edelmetallen handeln, ein geldw\u00e4scherechtliches Risikomanagement einzuf\u00fchren und zu betreiben, wenn sie Bartransaktionen nur bis 9.999,99 Euro akzeptieren (Achtung: Ausnahmen hiervon gelten insbesondere f\u00fcr die Pflicht zur Bestellung eines Geldw\u00e4schebeauftragten nach den Allgemeinverf\u00fcgungen der Aufsichtsbeh\u00f6rden, z. B. in <a href=\"https:\/\/rp-kassel.hessen.de\/sites\/rp-kassel.hessen.de\/files\/Staatsanzeiger%2034%202020_0.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hessen<\/a>).  <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Vom Risikomanagement befreit? Zu fr\u00fch gefreut!<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verpflichtete, die weder ein Risikomanagment vorhalten noch Sorgfaltpflichten erf\u00fcllen m\u00fcssen, d\u00fcrfen sich bei der Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismus jedoch nicht zur\u00fccklehnen. Die AuA weisen zurecht darauf hin, dass Sorgfaltspflichten auch dann zu erf\u00fcllen sind, wenn es sich um einen Verdachtsfall handelt und zwar unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he und der Art (bar oder unbar) der einzelnen Transaktion. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um Verdachtsf\u00e4lle \u00fcberhaupt als solche erkennen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen auch Verpflichtete des Nicht-Finanzsektors, die von der Erstellung eines Risikomanagements befreit sind, sicherstellen, dass verd\u00e4chtige Momente innerhalb des Unternehmens erkannt, weitergegeben und an die Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet werden (siehe AuA Punkt 3.1.1.). Damit die Besch\u00e4ftigten des eigenen Unternehmens dazu \u00fcberhaupt in der Lage sind, m\u00fcssen sie die Risiken des eigenen Gesch\u00e4fts, der Kunden und des Unternehmens kennen, um entsprechende Ma\u00dfnahmen ergreifen zu k\u00f6nnen. Dazu m\u00fcssen diese Risiken erst einmal zentral vom Unternehmen analysiert und benannt werden. Dies geschieht klassischer Weise durch die Erstellung einer Risikoanalyse, aus deren Erkenntnissen dann die internen Sicherungsma\u00dfnahmen abgeleitet werden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Und so schlie\u00dft sich der Kreis: An der Analyse des eigenen Gesch\u00e4fts f\u00fchrt kein Weg vorbei. Es wird deutlich, dass es sich Verpflichtete, die unter die Freiststellungsregelung fallen, gut \u00fcberlegen sollten, nicht vielleicht zumindest ein &#8222;Rumpfmanagement&#8220; zu etablieren. Dies sollte insbesondere dazu dienen, den Besch\u00e4ftigten praxisnahe Leitf\u00e4den f\u00fcr die Erkennung von Verdachtsf\u00e4llen an die Hand zu geben und die eigenen Systeme geldw\u00e4schekonform aufzustellen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Aussagen zum Verdachtsmeldewesen ausbauf\u00e4hig<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Etwas d\u00fcnn geraten sind hingegen die Ausf\u00fchrungen zum sehr brisanten Thema Verdachtsmeldung. Zwar liegen hier die Zust\u00e4ndigkeiten gr\u00f6\u00dftenteils bei der FIU (insbesondere was die Anhaltpunkte f\u00fcr Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung (sog. Typologien) angeht), allerdings sind f\u00fcr Pr\u00fcfungen in diesem Bereich die Aufsichtsbeh\u00f6rden zust\u00e4ndig. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es h\u00e4tte sich daher angeboten, hier auch auf die genaue Bedeutung der Worte &#8222;unverz\u00fcgliche Verdachtsmeldung&#8220; n\u00e4her einzugehen. Schlie\u00dflich kann es hier neben Bu\u00dfgeldern auch zu strafrechtlichen Folgen, selbst f\u00fcr einfache Mitarbeiter kommen. Die BaFin ist darauf in ihren <a href=\"https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Auslegungsentscheidung\/dl_ae_auas_gw.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=13\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">AuA<\/a> deutlich konkreter eingegangen, auch wenn die an die <a href=\"https:\/\/www.lareda.hessenrecht.hessen.de\/bshe\/document\/LARE190019531\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheidung des OLG Frankfurt<\/a> angelehnte Sichtweise nicht zum Vorteil der Verpflichteten und ihrer Geldw\u00e4schebeauftragten ausgefallen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders auf die Abgrenzung der Identifizierung von Verdachtsf\u00e4llen zur Arbeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden k\u00f6nnte hier noch genauer eingegangen werden. Schlie\u00dflich ist die Schwelle zur Verdachtsmeldung \u00e4u\u00dferst gering und wird durch die <a href=\"https:\/\/www.hilfssheriff.de\/reform-des-%c2%a7-261-stgb-regierungsentwurf-zur-anpassung-des-geldwaeschetatbestandes-veroeffentlicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">beabsichtigte Streichung des Vorstrafenkatalogs des \u00a7 261 StGB<\/a> noch weiter absinken. In Anbetracht der Tatsache, dass die Anzahl der Verdachtsmeldungen im Nicht-Finanzsektor seit Jahren \u00fcberschaubar ist, sollte dieses Thema in der Pr\u00e4ventionsarbeit der Aufsichtsbeh\u00f6rden ganz klar im Vordergrund stehen. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Abgestimmt &#8230; , aber auch einheitlich?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie eingangs erw\u00e4hnt, sind die AuA unter den Aufsichtsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder abgestimmt worden und sollen eine einheitliche Aufsichtspraxis f\u00f6rdern. Doch schon jetzt gibt es Abweichungen, die betroffene Unternehmen kennen sollten. Die Verpflichteten sollten sich daher immer bei der f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde direkt infomieren, wie die Bestimmungen der GwG umzusetzen sind. D. h. erste Anlaufstelle sollte die Internetpr\u00e4senz der Beh\u00f6rde sein. Dort finden sich in der Regel die aktuell g\u00fcltigen Dokumente und Formulare. Dar\u00fcber hinaus kann es durchaus sinnvoll sein, sich mit der Aufsicht direkt in Verbindung zu setzen und Zweifelsfragen zu besprechen. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Arbeitsgruppe mehrerer Bundesl\u00e4nder hat erstmals gemeinsame \u201eAuslegungs- und Anwendungshinweise\u201c (AuA) speziell f\u00fcr Nichtfinanzunternehmen erstellt. <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":4582,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,10,28,14,20,15,17,19],"tags":[25,26,27,11,12,29,30,31,32],"class_list":["post-11441","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-fiu","category-geldwaeschebeauftragte","category-interne-sicherungsmassnahmen","category-nicht-finanzsektor","category-risikoanalyse","category-sorgfaltspflichten","category-verdachtsmeldung","tag-aml","tag-aufsichtsbehoerden","tag-bussgelder","tag-geldwaesche","tag-geldwaeschebeauftragter","tag-gueterhaendler","tag-nichtfinanzsektor","tag-risikomanagement","tag-terrorismus"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11441","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11441"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/11441\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4582"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11441"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=11441"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=11441"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}