{"id":305,"date":"2021-01-26T14:18:41","date_gmt":"2021-01-26T13:18:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hilfssheriff.de\/?p=305"},"modified":"2021-01-26T14:18:41","modified_gmt":"2021-01-26T13:18:41","slug":"bargeldobergrenze-durch-die-hintertuer-bafin-entwurf-sieht-hohe-huerden-fuer-bartransaktionen-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stage.digital40.de\/2025\/rDflG\/bargeldobergrenze-durch-die-hintertuer-bafin-entwurf-sieht-hohe-huerden-fuer-bartransaktionen-vor\/","title":{"rendered":"Bargeldobergrenze durch die Hintert\u00fcr? &#8211; BaFin-Entwurf sieht hohe H\u00fcrden f\u00fcr Bartransaktionen vor"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\" id=\"b0b417759-8e9c-4452-89f7-131ad71d5d86\">Der lange angek\u00fcndigte und mit Spannung erwartete besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise f\u00fcr Kreditinstitute (<a href=\"https:\/\/www.bafin.de\/SharedDocs\/Veroeffentlichungen\/DE\/Konsultation\/2021\/kon_0121_aua_bt_gw.html?nn=9021442\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BaFin AuA BT<\/a>) ist am 14.01.2021 zur Konsultation gestellt worden. Bis zum 12.02.2021 k\u00f6nnen zu dem Entwurf Anmerkungen per E-Mail an die BaFin gerichtet werden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf enth\u00e4lt u.a. Hinweise zur Handhabung von Immobilien- und Investmentgesch\u00e4ften, Konsortialkrediten und Korrespondenzbankbeziehungen sowie zum Einsatz von Monitoringsystemen und zur Abkl\u00e4rung des wirtschaftlich Berechtigten bei (Sammel-)Treuhandkonten.  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"b0b417759-8e9c-4452-89f7-131ad71d5d86\">F\u00fcr \u00dcberraschung sorgten insbesondere die Ausf\u00fchrungen zu verst\u00e4rkten Sorgfaltspflichten bei Bartransaktionen. Unter Berufung auf die Ausf\u00fchrungen der <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/Broschueren_Bestellservice\/2019-10-19-erste-nationale-risikoanalyse_2018-2019.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=14\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nationalen Risikoanalyse<\/a> zum erh\u00f6hten Risiko bei Bargesch\u00e4ften in Deutschland formuliert die BaFin gesteigerte Anforderungen an die Ermittlung der Herkunft solcher Verm\u00f6genswerte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Nachforschungspflicht schon bei mehr als 2.500 Euro<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So soll bei Bartransaktionen von Gelegenheitskunden von mehr als 2.500 Euro regelm\u00e4\u00dfig von einem erh\u00f6hten Risiko i.S.d. \u00a7 15 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 GwG ausgegangen werden. Dies hat zur Folge, dass gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 4 Nr. 2 GwG bei derartigen Bartransaktionen Informationen \u00fcber die Herkunft der eingesetzten Verm\u00f6genswerte des Kunden sowie des gegebenenfalls vorliegenden wirtschaftlich Berechtigten vor Ausf\u00fchrung der Transaktion einzuholen sind. Dieser Herkunftsnachweis hat durch die Vorlage eines &#8222;aussagekr\u00e4ftigen Belegs&#8220; zu erfolgen, der zu dokumentieren ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"e26e7e43e-4b6d-47db-8d63-20d7fdb39a16\">Beispiele f\u00fcr solche aussagekr\u00e4ftigen Belege werden in den BaFin AuA BT genannt (z.B. Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank; Sparb\u00fccher, von denen das Geld stammt). <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"e26e7e43e-4b6d-47db-8d63-20d7fdb39a16\">Bei Bestandskunden (also Kunden mit bestehendem Konto) besteht eine Pflicht zum Nachweis der Herkunft bei Bartransaktion von mehr als 10.000 Euro. Bei Bartransaktionen bis 10.000 Euro haben solche Ma\u00dfnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen. Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelm\u00e4\u00dfig h\u00f6here Bartransaktionen zum Gesch\u00e4ftsmodell geh\u00f6ren (z.B. Einzelhandel, der abends seine Tageskasse an Bargeldautomaten einzahlt), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelm\u00e4\u00dfig auf Plausibilit\u00e4t gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Regelung am Problem vorbei<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Banken und Sparkassen zeigen sich entsetzt \u00fcber die geplanten \u00c4nderungen und f\u00fcrchten einen massiv erh\u00f6hten Aufwand bei Bartransaktionen. F\u00fcr Gelegenheitskunden wird es dadurch immer schwieriger, Bargesch\u00e4fte zu t\u00e4tigen. Bei Bargesch\u00e4ften von Bestandskunden sind noch viele Fragen offen (siehe unten).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bemerkenswert ist, dass besonders bargeldintensive Kunden, wie Gastronomen und Einzelh\u00e4ndler, von der Versch\u00e4rfung in der Regel nicht betroffen sein werden. Sie profitieren von der Ausnahmeregelung, nach der bei Bestandskunden auf die Ermittlung der Mittelherkunft und damit auf verst\u00e4rkte Sorgfaltspflichten verzichtet werden kann. Was von der BaFin wohl als praxisorientiertes Entgegenkommen gedacht war, f\u00fchrt den Zweck der Versch\u00e4rfung ad absurdum. Denn gerade bei solchen Kunden besteht ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr Geldw\u00e4sche. Das l\u00e4sst sich auch der von der BaFin als Begr\u00fcndung f\u00fcr diese Regelung zitierten <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/Broschueren_Bestellservice\/2019-10-19-erste-nationale-risikoanalyse_2018-2019.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=14\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">nationalen Risikoanalyse<\/a> entnehmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Deutsche Liebe zum Bargeld<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dem Geldw\u00e4scherisiko von Bargeld steht die immer noch weite Verbreitung von M\u00fcnzen und Scheinen in Deutschland entgegen. Die BRD ist nach wie vor ein <a href=\"https:\/\/www.bundesbank.de\/de\/aufgaben\/themen\/ohne-bargeld-geht-es-nicht-806994\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">bargeldintensives Land<\/a>, was auch seitens der Bundesbank immer wieder bet\u00e4tigt wird. Gerade die \u00e4lteren Generationen zahlen \u00fcberwiegend in Bar und halten teilweise noch hohe Barbetr\u00e4ge als Verm\u00f6gen. H\u00e4ufig k\u00f6nnen f\u00fcr solche Betr\u00e4ge gar keine Herkunftsnachweise vorgelegt werden. So kommen z.B. Erben schnell in Erkl\u00e4rungsnot, wenn sie Barbetr\u00e4ge ihrer verstorbenen Eltern und Gro\u00dfeltern bei der \u00f6rtlichen Bank oder Sparkasse einzahlen wollen. Als Herkunft kann dann h\u00e4ufig nur die gro\u00dfelterliche Matratze angegeben werden. Es stellt sich daher die Frage, ob die Erbenstellung allein in diesen F\u00e4llen Nachweis genug ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Neue Schwellenwerte rechtm\u00e4\u00dfig? <\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"b23c9f5ce-cd49-474c-b877-372ed4287a65\">Die Formulierung neuer Grenzwerte f\u00fcr die Anwendung von Sorgfaltspflichten, st\u00f6\u00dft auch auf rechtliche Bedenken. Das Geldw\u00e4scherecht sieht ganz andere Schwellenwerte vor (1.000 bis 15.000 Euro). Diese gelten zwar f\u00fcr die Anwendung allgemeiner Sorgfaltspflichten, f\u00fcr die Geltung der verst\u00e4rkten Sorgfaltspflichten sind jedoch gesetzlich keine starren Betragsgrenzen vorgesehen. Vielmehr haben die Verpflichteten selbst festzustellen, wann ein h\u00f6heres Risiko der Geldw\u00e4sche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann. Auch der konkrete Umfang der zu ergreifenden Ma\u00dfnahmen erfolgt entsprechend dem jeweiligen h\u00f6heren Risiko der Geldw\u00e4sche oder der Terrorismusfinanzierung. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"b23c9f5ce-cd49-474c-b877-372ed4287a65\">Dies kann nicht durch eine Aufsichtsbeh\u00f6rde pauschal festgeschrieben werden. Der BaFin fehlt es hierf\u00fcr an einer entsprechenden Erm\u00e4chtigungsgrundlage. Solche Regelungen k\u00f6nnen vielmehr nur durch eine Gesetzes\u00e4nderung oder eine Rechtsverordnung des BMF (siehe \u00a7 15 Abs. 10 GwG) bestimmt werden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schlie\u00dflich stellt sich noch die Frage, ob hier nicht bereits die Schwelle zur Beweislastumkehr \u00fcberschritten wird. Danach muss straf- und ordnungsrechtlich nicht die einzelne Person darlegen, aus welchen Quellen das eigene Verm\u00f6gen stammt. Dies ist vielmehr Aufgabe der Ermittlungsbeh\u00f6rden. Lediglich bei Hinweisen auf eine kriminelle Herkunft liegt der Ball beim einzelnen B\u00fcrger. Das kann aber nicht ohne weiteres an der Bargeldh\u00f6he festgemacht werden. <a href=\"https:\/\/www.focus.de\/politik\/deutschland\/focus-online-serie-zur-ndrangheta-experte-die-kripo-ist-nicht-so-aufgestellt-um-den-kampf-gegen-die-mafia-zu-gewinnen_id_12046526.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anders ist das interessanterweise in Italien geregelt<\/a>: Gelingt es einem nicht, auf Aufforderung der italienischen Ermittlungsbeh\u00f6rden die Herkunft von Barbetr\u00e4gen ab einer bestimmten H\u00f6he zu plausibilisieren, kann das Geld eingezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Zur\u00fcck zum Kassenschalter?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu Problemen k\u00e4me es auch bei Einzahlungen am Geldautomaten. Diese k\u00f6nnten oberhalb der genannten Schwellenwerte nicht mehr angenommen werden (Ausnahme: gewerbliche Kunden mit regelm\u00e4\u00dfigen Bareinzahlungen). Dies hat zur Folge, dass solche Einzahlungen nur noch an einem Kassenschalter m\u00f6glich sind. Durch das Filialsterben im Bankenbereich wird es aber immer unwahrscheinlicher, dass Kreditinstitute einen solchen Service fl\u00e4chendeckend anbieten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Bargeldobergrenze = Vertragsbruch?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">H\u00f6chst problematisch ist auch das Verh\u00e4ltnis zu den Pflichten, die sich bzgl. Bartransaktionen aus den Kontovertr\u00e4gen ergeben. Danach sind f\u00fcr gew\u00f6hnlich die Kreditinstitute gegen\u00fcber ihren Bestandskunden verpflichtet, Bargeld als Einzahlung entgegenzunehmen. Hierf\u00fcr existiert auch keine bestimmte Obergrenze. Fraglich ist auch, wie bspw. bei Barzahlungen im Zusammenhang mit der Tilgung von Darlehen durch Kreditnehmer zu verfahren ist. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Konsequenzen bei Nichterf\u00fcllung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gelingt es nicht, den geforderten Herkunftsnachweis vom Kunden einzuholen oder bestehen Zweifel am Inhalt der vorgelegten Dokumente, so wird sich schnell die Frage stellen, ob nicht eine Verdachtsmeldung abgegeben werden muss. Dar\u00fcber hinaus muss das Kreditinstitut entscheiden, ob die Transaktion abzulehnen bzw. die Gesch\u00e4ftsbeziehung nicht zeitnah zu beenden ist. Da es sich um einen Fall der verst\u00e4rkten Sorgfaltspflichten handelt, w\u00fcrde sich eine entsprechende Pflicht aus \u00a7 15 Abs. 9 i.V.m. \u00a7 10 Abs. 9 GwG ergeben. Dies erscheint jedoch unangemessen, da der Kunde vertraglich nicht verpflichtet ist, einen solchen Nachweis zu erbringen. Lediglich bei Gelegenheitskunden w\u00e4re die Ablehnung der Transaktion folgerichtig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"has-medium-font-size wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf zu den BaFin AuA BT ist rechtlich in dieser Form kaum zu vertreten. Inhaltlich stellt er hohe H\u00fcrden f\u00fcr Bargesch\u00e4fte mit Kunden auf. Sollten diese Vorgaben auch nach der Konsultation Bestand haben, werden sie die Kreditinstitute mit Sicherheit personell und finanziell zus\u00e4tzlich belasten. Es bleibt daher auch abzuwarten, welche Argumente die <a href=\"https:\/\/die-dk.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Deutsche Kreditwirtschaft<\/a> in ihrer kommenden Stellungnahme vorbringen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders interessant ist auch die politische Seite des Entwurfs. Der Zeitpunkt f\u00fcr die Festlegung von Schwellenwerten f\u00fcr Bartransaktionen f\u00e4llt direkt in die laufende <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Monatsberichte\/2020\/12\/Inhalte\/Kapitel-3-Analysen\/3-3-deutschlandpruefung-fatf-teil-2.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Deutschland-Pr\u00fcfung<\/a> der <a href=\"https:\/\/www.fatf-gafi.org\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Financial Action Task Force (FATF)<\/a>. Die hohe Bargeldverbreitung in Deutschland wurde schon bei der <a href=\"https:\/\/www.google.com\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=&amp;ved=2ahUKEwjQx6ewz7nuAhVERBoKHWc6BcIQFjAAegQIAhAC&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.fatf-gafi.org%2Fmedia%2Ffatf%2Fdocuments%2Freports%2Fmer%2FMER%2520Germany%2520full.pdf&amp;usg=AOvVaw0uHZ4Aja4rPpl2EbpRHav7\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">letzten Pr\u00fcfung der BRD im Jahr 2010<\/a> bem\u00e4ngelt. Eine Bestimmung von Bargeldobergrenzen f\u00fcr Gesch\u00e4fte ist gesetzlich in Deutschland (<a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/wirtschaft\/eu-bargeld-grenze-1.5183566\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">anders als in vielen anderen EU-Staaten<\/a>) jedoch nie realisiert worden. Hier spielt vermutlich auch die gro\u00dfe Akzeptanz von Bargeld in der deutschen Bev\u00f6lkerung eine Rolle. Ein Thema, was man im &#8222;Superwahljahr 2021&#8220; wohl nicht auf der Agenda haben wollte. Ob der Versuch, eine solche &#8222;weiche&#8220; Obergrenze im Kreditbereich &#8222;durch die Hintert\u00fcr&#8220; einzuf\u00fchren, die Pr\u00fcfer der FATF beeindrucken wird, erscheint fraglich. Bargeldtransaktionen im Nichtfinanzbereich (G\u00fcterh\u00e4ndler, Immobilienmakler, Notare etc.) sind davon n\u00e4mlich nicht betroffen. Diese Gesch\u00e4fte gelten aber als eine der gro\u00dfen Baustellen bei der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung in Deutschland. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der lange angek\u00fcndigte und mit Spannung erwartete besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise f\u00fcr Kreditinstitute (BaFin AuA BT) ist zur Konsultation gestellt worden. 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