Mehr Befugnisse im Sanktionsbereich, aber auch neue Meldepflichten. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II bringt u.a. eine Reihe neuer Transparenzanforderungen im Geldwäscherecht.
Die BaFin hat gegen die Fidor Bank AG mit Bescheid vom 1. Dezember 2022 Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.751.500 Euro festgesetzt. Die Bank hatte gegen Transparenzpflichten bei wirtschaftlich Berechtigten
Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist am 27.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit der Reform sollen strukturelle Verbesserungen bei der Sanktionsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland erreicht werden. Bis
Der Bundestag hat das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II am 1. Dezember 2022 verabschiedet. Mit den neuen Bestimmungen sollen Sanktionen künftig effektiver umgesetzt werden.
Sog. Mitgliedern der Öffentlichkeit (Journalisten, NGOs, aber auch Compliance-Dienstleister) bekommen derzeit keine Einsichtnahme in das deutsche Transparenzregister. Eine Übermittlung der Daten zu wirtschaftlich Berechtigten erfolge gegenüber Mitgliedern der Öffentlichkeit seit
Seit dem 01.08.2021 müssen Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten in einem sog. Transparenzregister eintragen lassen. Für Rechtseinheiten, die zuvor noch von der Mitteilungsfiktion profitierten, sind bzgl. der Mitteilungspflicht Übergangsfristen vorgesehen. Nachdem
Der freie Zugang zum Transparenzregister ist europarechtswidrig. Ohne berechtigtes Interesse werden Mitglieder der Öffentlichkeit wohl zukünftig keine Einsicht mehr erhalten.
Der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) hat sich heute in einer weitreichenden Entscheidung zu der Zugänglichkeit von Transparenzregistern geäußert. Danach ist eine öffentliche Verfügbarkeit der Informationen des Transparenzregisters nicht zulässig,
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre neue Version der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA) veröffentlicht. Die AuA geben Hinweise zu den gesetzlichen Pflichten von Rechtsanwälten, insbesondere zu deren Auslegung und
Mit einer Reihe an Maßnahmen will die Bundesregierung Ermittlern und Aufsichtsbehörden mehr Möglichkeiten einräumen und die Verschleierung von Vermögen erschweren.