Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe aus der Geldwäscheprävention, praxisnah und verständlich zusammengefasst von „AML“ bis „Wirtschaftlich Berechtigter“. Nutzen Sie die Verlinkungen, um gezielt nach weiterführenden Beiträgen zu suchen.
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| AML | Abkürzung für Anti-Money Laundering, d.h. Geldwäschebekämpfung. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen und gesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche in Finanzsystemen. |
| Aufsichtsbehörden | Zuständige Behörden, die die Einhaltung der Geldwäschevorschriften überwachen. Im Finanzsektor ist hierfür die BaFin zuständig; in anderen Branchen übernehmen häufig die jeweiligen Kammern oder Landesbehörden die Aufsicht:contentReference[oaicite:0]{index=0}. |
| BaFin | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – die Finanzaufsichtsbehörde Deutschlands. Sie ist u.a. für die AML-Aufsicht über Banken, Versicherer und Finanzdienstleister verantwortlich:contentReference[oaicite:1]{index=1}. |
| Drei-Phasen-Modell | Modell zur Beschreibung des Geldwäscheprozesses in drei Stufen: Placement (Einschleusung illegaler Gelder), Layering (Verschleierung durch komplexe Transaktionen) und Integration (Rückführung in den legalen Wirtschaftskreislauf):contentReference[oaicite:2]{index=2}. |
| FATF | Financial Action Task Force – ein internationales Gremium bei der OECD, das Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt. Die FATF bewertet Länder nach deren Umsetzung dieser AML/CFT-Standards und gibt entsprechende Empfehlungen ab:contentReference[oaicite:3]{index=3}. |
| FIU | Financial Intelligence Unit – die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Sie nimmt Verdachtsmeldungen entgegen, sammelt und analysiert diese, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken:contentReference[oaicite:4]{index=4}. Die FIU ist in Deutschland bei der Zollverwaltung angesiedelt. |
| Geldwäsche | Das „Waschen“ illegal erlangter Vermögenswerte, um deren kriminelle Herkunft zu verschleiern und sie anschließend scheinbar legal im Wirtschaftskreislauf nutzen zu können:contentReference[oaicite:5]{index=5}. Geldwäsche durchläuft typischerweise die Phasen Placement, Layering und Integration. |
| Geldwäschebeauftragter | Eine interne verantwortliche Person in einem Unternehmen (oft in Kreditinstituten), die für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig ist. Der Geldwäschebeauftragte überwacht die Umsetzung der AML-Compliance und berichtet direkt an die Geschäftsleitung:contentReference[oaicite:6]{index=6}. |
| Geldwäschegesetz (GwG) | Das zentrale deutsche Gesetz zur Geldwäscheprävention (voller Titel: „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“:contentReference[oaicite:7]{index=7}). Es legt die Pflichten zur Geldwäschebekämpfung für Verpflichtete fest (z.B. Identifizierung, Sorgfaltspflichten, Verdachtsmeldung) und setzt EU-Vorgaben in nationales Recht um. |
| goAML | Webbasiertes Meldeportal der FIU zur elektronischen Einreichung von Verdachtsmeldungen:contentReference[oaicite:8]{index=8}. Über goAML werden Meldungen standardisiert erfasst und der nationale sowie internationale Datenaustausch zu gemeldeten Verdachtsfällen erleichtert. |
| Hochrisikostaat | Ein Drittstaat mit hohem Risiko in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Länder, deren AML/CFT-Systeme als unzureichend gelten, werden von EU oder FATF als Hochrisikostaaten eingestuft – Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu solchen Ländern unterliegen verstärkten Sorgfaltspflichten:contentReference[oaicite:9]{index=9}:contentReference[oaicite:10]{index=10}. |
| Identifizierung | Die Feststellung und Überprüfung der Identität eines Kunden nach den Vorgaben des GwG (KYC-Prinzip). Hierbei werden die erforderlichen Personalien des Vertragspartners erhoben und mittels geeigneter Dokumente (z.B. Ausweis, Handelsregisterauszug) verifiziert:contentReference[oaicite:11]{index=11}. |
| Integration | Die dritte Phase des Geldwäscheprozesses. Die in den ersten beiden Phasen platzierten und verschleierten Gelder werden nun in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt und investiert, sodass die Mittel den Anschein rechtmäßiger Herkunft erwecken:contentReference[oaicite:12]{index=12}. |
| Interne Sicherungsmaßnahmen | Interne organisatorische Vorkehrungen, die ein verpflichtetes Unternehmen einführen muss, um Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken angemessen zu steuern und zu mindern:contentReference[oaicite:13]{index=13}. Dazu zählen z.B. schriftliche interne Richtlinien, Mitarbeiterschulungen, Vier-Augen-Prinzip und Kontrollmechanismen für auffällige Transaktionen. |
| KYC | „Know Your Customer“ – Grundsatz „Kenne deinen Kunden“. KYC umfasst alle Maßnahmen der Kundenidentifizierung und -prüfung im Rahmen der Geschäftsanbahnung. Unternehmen stellen hierbei risikobasiert sicher, dass sie die wahre Identität des Kunden kennen und verstehen dessen Hintergrund, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen:contentReference[oaicite:14]{index=14}. |
| Nationale Risikoanalyse | Von den Behörden (Bundesfinanzministerium) veröffentlichte Analyse der Geldwäscherisiken auf nationaler Ebene:contentReference[oaicite:15]{index=15}. Die Nationale Risikoanalyse dient dazu, bestehende und absehbare Risiken der Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland zu identifizieren und auszuwerten, um Präventionsmaßnahmen gezielt ausrichten zu können. |
| PEP | Politisch exponierte Person – eine Person, die ein hochrangiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat (international, europäisch, national oder vergleichbar auf regionaler Ebene). Dazu zählen z.B. Staats- und Regierungschefs, hochrangige Politiker, führende Justiz- oder Militärangehörige sowie deren unmittelbare Familienmitglieder. Aufgrund des erhöhten Korruptions- und Missbrauchsrisikos unterliegen PEPs besonderen verstärkten Sorgfaltspflichten:contentReference[oaicite:16]{index=16}. |
| Platzierung | Placement – die erste Phase im Geldwäschevorgang. Illegale Bargeldbeträge werden „platziert“, indem sie in das Finanzsystem eingeschleust werden:contentReference[oaicite:17]{index=17}, etwa durch Einzahlung auf Bankkonten oder den Tausch von großen Bargeldsummen in andere Vermögenswerte. |
| Red Flag | Warnhinweis oder auffälliges Merkmal, das auf mögliche verdächtige Aktivitäten hinweist. Ein „Red Flag“ im AML-Kontext kann z.B. ein ungewöhnliches Transaktionsmuster, eine unplausible Erklärung des Kunden oder eine untypische Geschäftsbeziehung sein – solche Anzeichen lösen erhöhte Wachsamkeit und gegebenenfalls weitere Prüfungen aus. |
| Risikoanalyse | Pflicht der Verpflichteten, die individuellen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihren Geschäftsfeldern zu ermitteln und zu bewerten:contentReference[oaicite:18]{index=18}. Dabei werden Kunden, Produkte/Dienstleistungen und Länderrisiken betrachtet. Umfang und Tiefe der Analyse müssen der Art und Größe des Geschäfts angemessen sein und regelmäßig aktualisiert werden. |
| Risikobasierter Ansatz | Grundprinzip der Geldwäscheprävention: Ressourcen und Maßnahmen sollen entsprechend dem festgestellten Risiko eingesetzt werden. Höhere Risiken erfordern strengere Kontrollen, geringere Risiken erlauben vereinfachte Maßnahmen:contentReference[oaicite:19]{index=19}. Dieser Ansatz wurde in der EU erstmals mit der 3. Geldwäscherichtlinie eingeführt und prägt alle modernen AML-Regelwerke. |
| Risikomanagement | Gesamtheit der internen Verfahren und Kontrollen eines Unternehmens zur effektiven Steuerung der Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken:contentReference[oaicite:20]{index=20}. Ein AML-Risikomanagement umfasst u.a. die Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, die laufende Überwachung von Kundenbeziehungen sowie eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. |
| Sanktionsliste | Offizielles Verzeichnis von Personen, Organisationen oder Gütern, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Sanktionen verhängt wurden:contentReference[oaicite:21]{index=21}. Sanktionslisten (z.B. der EU, UN oder OFAC) dienen dazu, gelistete Parteien zu identifizieren – Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit diesen sind verboten bzw. restriktiv und müssen daher im Rahmen der Compliance geprüft und unterbunden werden. |
| Screening | Überprüfung von Personen- oder Transaktionsdaten anhand definierter Kriterien oder Datenbanken. Im AML-Kontext versteht man unter Screening vor allem den automatisierten Abgleich von Namen mit PEP-Listen und Sanktionslisten, um risikobehaftete Kunden oder verbotene Geschäftspartner aufzuspüren:contentReference[oaicite:22]{index=22}. |
| Sorgfaltspflichten | Kundensorgfaltspflichten nach dem GwG (Customer Due Diligence). Hierzu zählen insbesondere: 1) Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der für ihn auftretenden Person, 2) Überprüfung, ob die auftretende Person vertretungsberechtigt ist, 3) Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, 4) Feststellung, ob Kunde oder Beneficial Owner eine PEP ist, und 5) kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung:contentReference[oaicite:23]{index=23}. Bei Nicht-Erfüllung dieser Pflichten darf keine Geschäftsbeziehung begründet oder fortgeführt werden. |
| Terrorismusfinanzierung | Finanzierung von Terrorakten. Hierunter versteht man das Bereitstellen oder Sammeln von Vermögenswerten mit dem Wissen oder der Absicht, dass diese ganz oder teilweise zur Begehung einer oder mehrerer Straftaten verwendet werden sollen:contentReference[oaicite:24]{index=24}. Terrorismusfinanzierung wird rechtlich und präventiv ähnlich wie Geldwäsche behandelt. |
| Transaktionsmonitoring | Fortlaufende Überwachung der Transaktionen eines Kunden zur Erkennung von Auffälligkeiten in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung:contentReference[oaicite:25]{index=25}. Seit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie sind Finanzinstitute verpflichtet, ein Transaktionsmonitoring-System einzusetzen. Moderne AML-Software analysiert dabei automatisch Transaktionsdaten nach verdächtigen Mustern, um frühzeitig „Red Flags“ zu entdecken. |
| Transparenzregister | Ein elektronisches Register, in dem die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und sonstigen Vereinigungen aufgeführt sind:contentReference[oaicite:26]{index=26}. Das Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland eingeführt (§§ 18–26 GwG) und soll für mehr Transparenz in Besitz- und Kontrollstrukturen sorgen, um anonyme Firmenkonstrukte und Verschleierung von wirtschaftlich Berechtigten zu erschweren. |
| Verdachtsmeldung | Meldung eines Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die FIU:contentReference[oaicite:27]{index=27}. Sobald Anhaltspunkte bestehen, dass Vermögenswerte aus illegalen Handlungen stammen oder eine Transaktion ungewöhnlich bzw. ohne erkennbaren legitimen Zweck ist, muss unverzüglich eine Verdachtsmeldung über das Meldeportal (z.B. goAML) abgegeben werden. |
| Verpflichteter | Person oder Unternehmen, das nach § 2 Abs. 1 GwG zur Umsetzung von Geldwäschepräventions-Maßnahmen verpflichtet ist:contentReference[oaicite:28]{index=28}. Zu den Verpflichteten zählen u.a. Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen sowie bestimmte Nicht-Finanzberufe und Gewerbetreibende (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Spielbanken, Händler hochwertiger Güter wie Schmuck, Kunst oder Kraftfahrzeuge). |
| Verstärkte Sorgfaltspflichten | Enhanced Due Diligence – verstärkte Form der Kundensorgfalt in Situationen mit höherem Risiko:contentReference[oaicite:29]{index=29}:contentReference[oaicite:30]{index=30}. Sie sind z.B. anzuwenden bei Geschäftsbeziehungen zu PEPs oder in Hochrisiko-Staaten. Verstärkte Sorgfaltspflichten umfassen u.a. die Einholung zusätzlicher Informationen (z.B. Herkunftsnachweis für Gelder), die Zustimmung der Führungsebene zur Begründung der Beziehung oder eine intensivierte laufende Überwachung. |
| Vereinfachte Sorgfaltspflichten | Simplified Due Diligence – vereinfachte Kundenüberprüfung bei geringem Risiko:contentReference[oaicite:31]{index=31}. Wenn nach Risikoanalyse bestimmte niedrigrisikobehaftete Konstellationen vorliegen (z.B. bei behördlichen Kunden oder geringwertigen Produkten), können die Sorgfaltspflichten im erlaubten Rahmen reduziert werden. Wichtig ist, dass dennoch ausreichende Maßnahmen bestehen, um Verdachtsfälle erkennen und melden zu können:contentReference[oaicite:32]{index=32}. |
| Wirtschaftlich Berechtigter | Die natürliche Person, die hinter einem Unternehmen oder einem Vertragspartner wirtschaftlich steht bzw. die letztliche Kontrolle ausübt:contentReference[oaicite:33]{index=33}. Gemäß GwG gilt als wirtschaftlich Berechtigter insbesondere der letztendliche Eigentümer oder Kontrolleur einer juristischen Person sowie ggf. die Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird. Diese Personen müssen identifiziert und an das Transparenzregister gemeldet werden. |